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Schiedsstellen sind kostengünstig + schnell + unbürokratisch und schaffen vollstreckbare Titel

Die Schiedsstellen in Brandenburg

Die Gemeinde, das Amt oder die Stadt richtet Schiedsstellen ein, in denen die Schiedsfrauen und Schiedsmänner ihre Aufgaben ehrenamtlich wahrnehmen. Eine Schiedsperson wird durch die Gemeindevertretung (bzw. den Amtsausschuss) gewählt und bedarf der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichts in Form einer Berufung in das Schiedsamt. Sie sind siegelführend und unterstehen der Fachaufsicht der zuständigen Amtsgerichte. Sie sind zuständig für

  1. Bürgerliche Rechtstreitigkeiten
  2. Strafsachen
  3. den Täter-Opfer-Ausgleich

Dabei ist beachtlich, dass die Zuständigkeit der Schiedsstelle obligatorisch als auch freiwillig gegeben sein kann.

Die für Sie zuständige Schiedsstelle finden Sie über die Schiedspersonensuche des BDS, die Internetseite der Gemeinde oder Stadt in der der Antragsgegner wohnt oder auf den Seiten der Amtsgerichte in Brandenburg.

In beiden Fällen können Streitigkeiten durch einen rechtsverbindlichen und vollstreckbaren Vergleich beendet werden !

Weiterführende Informationen des Ministeriums der Justiz des Landes Brandenburg erhalten Sie hier.