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Fortbildung

Für die Arbeit der Schiedspersonen sind umfangreiche Fortbildungen erforderlich. Diese werden sowohl vom Schiedsamtsseminar des BDS zu den Grundlagen der Schiedsamtsarbeit im Allgemeinen (Einführungslehrgang EL), im Strafrecht (Fachlehrgang 1, FL 1) und imZivilrecht  (Fachlehrgang 2, FL 2) durchgeführt. Diese zweitägige Lehrgänge vermitteln das Grundgerüst, dass die Schiedsperson für ihre Arbeit benötigt. Darauf aufbauend schulen die Landes- und Bezirksvereinigungen im BDS einzelne Themen vertiefend bzw. vermitteln die praktische Kenntnissen im Umgang mit den Vordrucken und amtilichen Büchern.

Weitere Informationen erhalten Sie

beim Schiedsamtsseminar des BDS e.V.,

bei der Landesvereinigung Brandenburg im BDS und 

der Bezirksvereinigung Neuruppin im BDS.

Zur Zeit plant die Bezirksvereinigng Neuruppin ihre nächste Aus- und Fortbildung. Themenwünsche und Ortsvorschläge können gerne an den Vorsitzenden, Schiedsmann Andreas Roß per Mail übermittel werden.
 

Fortbildungen der Bezirksvereinigung Neuruppin im BDS

Am 2. Dezember 2023 findet im Gutshaus im Jugenddorf Gnewikow die nächste Fortbildung der Bezirksvereinigung Neuruppin im BDS statt. 
Themenschwerpunkt  der Schulung sind neben der Verwendung der Formulare im neuen Adobe Reader und die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung an die Schiedsstelle insbesondere die Formulierung von Vergleichen.

Interessierte Schiedspersonen melden sich bitte über ihre Städte und Gemeinde bis zum 27. November 2023 an.

Das neue Brandenburgische Schiedsstellengesetz und die dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sind in den neuen Formularen und Büchern im BDS Vordruck ab dem 01.01.2023 umgesetzt worden. Neben den ersten Erfahrungen mit dem Brandenburgischen Schiedsstellengesetz soll die Nutzung der neuen Formulare und Bücher praxisnah anhand von konkreten Fällen eingeübt werden.

Schiedspersonen melden sich zu dieser Fortbildung bitte ausschließlich über ihre Städte und Gemeinden an und bringen das Protokoll-, das Kassenbuch und die Sammlung der Kostenrechnungen bitte mit zur Fortbildung.

Die Fortbildung findet in der Zeit von 10 bis 16:00 Uhr im Jugenddorf am Ruppiner See der DKB Stiftung im Kreativhaus braun, Gutsstraße 23, 16818 Gnewikow statt.

 

Themenschwerpunkt  der Schulung ist das neue

Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitbeilegung durch Schiedsstellen und anerkannte Gütestellen im Land Brandenburg

(Brandenburgisches Streitbeilegungsgesetz – BbgSBG),

welches das Schiedsstellengesetz, das Landesschlichtungsgesetz und das Gütestellengesetz ablöst.

Das Gesetz soll mit Verkündung im Kraft treten. Daher wurde diese kurzfristige Schulung angesetzt. Die Kürze des Anmeldezeitraums bitte ich zu entschuldigen.

Die Teilnehmer erhalten zur Schulung einen Ausdruck des Gesetzestextes oder der Drucksache 7/5419.

Veranstaltungsort ist das Ratssaal des Rathauses A der Fontanestadt Neuruppin
Karl-Liebknecht-Straße 32/33
16816 Neuruppin

Themenschwerpunkt  der Schulung ist das neue

Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitbeilegung durch Schiedsstellen und anerkannte Gütestellen im Land Brandenburg

(Brandenburgisches Streitbeilegungsgesetz – BbgSBG),

welches das Schiedsstellengesetz, das Landesschlichtungsgesetz und das Gütestellengesetz ablöst.

Das Gesetz soll mit Verkündung im Kraft treten. Daher wurde diese kurzfristige Schulung angesetzt. Die Kürze des Anmeldezeitraums bitte ich zu entschuldigen.

Die Teilnehmer erhalten zur Schulung einen Ausdruck des Gesetzestextes oder der Drucksache 7/5419.

Veranstaltungsort ist Aula des Oberstufenzentrums Ostprignitz-Ruppin
Alt-Ruppiner-Allee 39
16816 Neuruppin
(parallel zur B 167)

Obwohl die Belastung durch die Corona-Pandemie etwas abgenommen und viele Beschränkungen aufgehoben wurden, hat die Bezirksvereinigung Neuruppin im BDS bisher im ersten Halbjahr 2022 keine Fortbildung für Sie durchgeführt und auch nicht geplant. Das möchten wir Ihnen gerne erklären.

Die Landesregierung plant mit dem

Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitbeilegung durch Schiedsstellen und anerkannte Gütestellen im Land Brandenburg
(Brandenburgisches Streitbeilegungsgesetz – BbgSBG)

die Zusammenführung und Aktualisierung des Brandenburgische Schlichtungsgesetzes, des Schiedsstellengesetzes und des Brandenburgische Gütestellengesetzes.

Das hat erhebliche Bedeutung für uns Schiedspersonen, da im Brandenburgischem Schlichtungsgesetz die Regelung zur Umsetzung des § 15a EG-ZPO mit der obligatorischen Streitschlichtung und im Schiedsstellengesetz die Regelungen zu unserem Ehrenamt geregelt sind.

Zum Inkrafttreten des Gesetzes schlägt der Gesetzentwurf in § 72 vor:

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten das Brandenburgische Schlichtungsgesetz vom 5. Oktober 2000 (GVBl. I S. 134), das Schiedsstellengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2000 (GVBl. I S. 158, 2001 I S. 38) und das Brandenburgische Gütestellengesetz vom 5. Oktober 2000 (GVBl. I S. 134, 135), die zuletzt durch Artikel 1 bis 3 des Gesetzes vom 8. März 2018 (GVBl. I Nr. 4) geändert worden sind, außer Kraft.

Ab der Verkündung gelten daher für die Schiedspersonen die Regelungen des neuen Brandenburgischen Streitbeilegungsgesetzes sofort. Hier wird nicht nur Bekanntes an anderer Stelle (andere §§) geregelt, sondern es treten dann auch einige wichtige Veränderungen in Kraft. In § 71 des Entwurfs sind Übergangsregelungen für die vor Inkrafttreten des Gesetzes anhängigen oder bereits abgeschlossenen Verfahren vorgesehen.

Der Vorstand der Bezirksvereinigung Neuruppin hat daher beschlossen, statt einer Fortbildung im ersten Halbjahr 2022 mindestens zwei Fortbildungen zum neuen Brandenburgischen Streitbeilegungsgesetz anzubieten.

Die Termine sollen zeitnah zur Verabschiedung und Veröffentlichung des Brandenburgischen Streitbeilegungsgesetz durchgeführt werden.

Ich bitte Sie für diese Vorgehensweise um Ihr Verständnis.

Alle Mitglieder der Bezirksvereinigung Neuruppin erhalten separat weitere Informationen über das Brandenburgisches Streitbeilegungsgesetz – BbgSBG  - und die geplanten Fortbildungen. Sollten Sie Mitglied im BDS e.V. sein und im Mai 2022 keine Informationen erhalten haben, wenden Sie sich bitte an den Vorsitzenden Andreas Roß per Mail Andreas.Ross@Schiedsmann.de

 

Am 21. November 2020 fand ab 10:00 Uhr eine Schulungsveranstaltung der Bezirksvereinigung Neuruppin statt.

Bitte beachten Sie unser Hygienekonzept. Die aktuelle Eindämmungsverordnung wird streng eingehalten und während der gesamten Veranstaltung ist von allten Teilnehmern eine Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Themenschwerpunkt sind die neuen Formulare aus den neuen Verwaltungsvorschriften zum Schiedsstellengesetz. Bringen Sie daher zur Fortbildung bitte folgende Unterlagen mit:
1. Protokollbuch
2. Kassenbuch
3. Sammlung der Kostenrechnungen
4. Postzustellauftrag (Postzustellurkunde, Innen- und Außenumschlag) wenn vorhanden

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eigene Erfahrungen gemeinsam mit dem Referenten zu erörtern.

Veranstaltungsort ist Aula des Oberstufenzentrums Ostprignitz-Ruppin Alt-Ruppiner-Allee 39 16816 Neuruppin (parallel zur B 167)

Bitte beachten Sie das Hygienekonzept und betreten Sie die Aula nur mit Mund-Nase-Bedeckung. Nach Erreichen Ihres Platzes, den wir Ihnen zuweisen  müssen, können Sie die Mund-Nase-Bedeckung ablegen. Das Hygienekonzept können Sie auf unserer Internetseite vorab erhalten und einsehen.

Ein Mittagessen und Schulungsunterlagen werden gestellt.

Wünsche nach einem vegetarischer Verpflegung bitte vorab per Mail an uns.

Tagesordnung  (Beginn 10:00 Uhr, Ende 15:00 Uhr)

  1. Begrüßung durch den Vorsitzenden der Bezirksvereinigung Neuruppin mit Kaffee und Tee
  2. Vortrag „neue Formulare aus den neuen Verwaltungsvorschriften zum Schiedsstellengesetz“ und Neuigkeiten im BDS Vordruck 2020
  3. Anschließende Diskussion
  4. Mittagspause
  5. Fälle aus der Praxis
  6. Wahl der Delegierten zur Bundesvertreterversammlung 2020 in Bad Wildungen am
    18. September 2021
  7. Informationen der Bezirksvereinigung und Aktuelles aus der Geschäftsstelle

Die Fortbildung wurde aufgrund der Corona Pandemie verschoben.

Am 21. September 2019 fand ab 10:00 Uhr die nächste Schulungsveranstaltung der Bezirksvereinigung Neuruppin statt.

Themenschwerpunkt der Fortbildung werden die neuen Verwaltungsvorschriften zum Schiedsstellengesetz des Landes Brandenburg sein.

Darüber hinaus bestand die Möglichkeit, eigene Erfahrungen gemeinsam mit dem Referenten zu erörtern.

Veranstaltungsort ist das

Cafe & Restaurant Tempelgarten
Präsidentenstraße 64
16816 Neuruppin
http://www.tempelgarten.de

Tagesordnung  (Beginn 10 00 Uhr, Ende 15 00 Uhr)

1.      Begrüßung durch den Vorsitzenden der Bezirksvereinigung Neuruppin mit Kaffee und Tee.
2.      Ehrungen
3.      Fortbildung zu den neuen Verwaltungsvorschriften zum Schiedsstellengesetz
4.      Anschließende Diskussion
5.      Fälle aus der Praxis
gemeinsames Mittagessen im Restaurant Tempelgarten mit den Partnern
7.      Fortsetzung Fälle aus der Praxis
8.      Besuch der Leitausstellung fontane.200 im Museum Neuruppin

Am 27. April 2019 fand ab 10:00 Uhr eine Schulungsveranstaltung der Bezirksvereinigung Neuruppin im BDS durch die Richterin am Landgericht Goldack zur gerichtsnahen Mediation Teil 2 statt,  da nicht alle Themen und Fragen am 17.11.2018 behandelt und beantwortet werden konnten. Des Weiteren wurden interessante Informationen über den Entwurf der neuen Verwaltungsvorschriften zum Schiedsstellengesetz und die Auswirkungen auf Ihre Arbeit als Schiedsperson vermittelt. Darüber hinaus bestand wieder die Möglichkeit, eigene Erfahrungen gemeinsam mit dem Referenten zu erörtern.

Veranstaltungsort war das Städtisches Gymnasium WittstockMeyenburger Chaussee 2, 16909 Wittstock

Ein Mittagessen, Schulungsunterlagen und der Eintritt zur LAGA wurden gestellt. Im Anschluss an das gemeinsame Mittagessen wurde die Veranstaltung auf dem Geländer der Landesgartenschau beendet.

Am 17. November 2018 fand eine Fortbildung der Bezirksvereinigung Neuruppin im BDS im Schloss & Gut Liebenberg ab 10:00 Uhr statt. Der Justizminister des Landes Brandenburg hat einen kurzen Bericht zur Entwicklung der Schiedsstellen in Brandenburg gegeben und einen Schiedsmann für sein 25-jähriges Engagement geehrt. Themenschwerpunkt der anschließenden Fortbildung durch die Richterin am Landgericht Goldack war die gerichtsnahe Mediation. Des Weiteren erhielten die Schiedspersonen interessante Informationen über die Datenschutzgrundverordnung und ihre Auswirkungen auf Ihre Arbeit als Schiedsperson.

Am 12. Mai 2018 fand die Schulungsveranstaltung der Bezirksvereinigung Neuruppin zum Thema Formulierung von Vergleichen als Ergebnis einer erfolgreichen Schiedsverhandlung Teil 2.  Behandelt wurden die Themenbereiche, die am 28.10.2017 nicht mehr behandelt werden konnten, insbesondere die Vergleichsformulierungen im Bereich des Strafrechts. Herr Gerhard Pries, Richter am Amtsgericht a.D. führte durch diesen Schulungsteil. Darüber hinaus bestand die Möglichkeit, eigene Erfahrungen gemeinsam mit dem Referenten zu erörtern.
Veranstaltungsort ist die Stadtverwaltung der Fontanestadt Neuruppin, Rathaus A (Ratssaal im Dachgeschoss), Karl-Liebknecht-Straße 32/33, 16816 Neuruppin.

Am 28. Oktober 2017 fand ab 10:00 Uhr eine weitere Schulungsveranstaltung der Bezirksvereinigung Neuruppin statt. Insgesamt 39 Teilnehmer fanden sich im Klosterstift zum Heiligen Grabe, Stiftgelände 1, 16909 Heiligengrabe im Kapitelsaal ein zum Thema : Formulierung von Vergleichen als Ergebnis einer erfolgreichen Schiedsverhandlung. Herr Gerhard Pries, Richter am Amtsgericht a.D. referierte sehr kurzweilig und führte durch diesen Schulungsteil. Aufgrund angeregter Gespräche zu Fällen aus der Praxis konnte leider nur der erste Teil der Vergleichsvorschläge behandelt und das Thema auf die nächste Veranstaltung vertagt werden. 

Ein Mittagessen und Schulungsunterlagen wurden gestellt. Nach der Veranstaltung konnten die Teilnehmer durch zwei fachkundige Führungen das Gelände und die bewegte Geschichte des Klosterstifts kennenlernen.

Am 24. Juni 2017 fand ab 10:00 Uhr eine Schulungsveranstaltung der Bezirksvereinigung Neuruppin im BDS e.V. statt. Themenschwerpunkt war das Nachlass- und Erbrecht. Insbesondere das Abfassen eines Testaments, die gesetzliche Erbfolge und der Umgang mit Erbengemeinschaften im Schlichtungsverfahren.

Am Samstag den 08. Oktober 2016 fand eine Aus- und Fortbildungsveranstaltung der Bezirksvereinigung Neuruppin im BDS e.V. im Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt Neustadt (Dosse) statt. Der Vorsitzende Andreas Roß konnte 42 Schiedspersonen aus dem Norden Brandenburgs (Landkreise Uckermark, Oberhavel, Ostpignitz-Ruppin und Prignitz) mit 18 Begleitpersonen begrüßen. Während nach der Begrüßung mit Kaffee und Tee für die Begleitpersonen eine ausgiebige Kremserfahrt über das Gelände des Brandenburgischen Haupt- und Landgestüts begann hörten die Schiedspersonen ab 10:00 Uhr eine Fortbildung zum Thema „das Schlichtungsverfahren in Brandenburg“ durch Herrn Roß. An einem konkreten Fall mit mehreren Fallvarianten wurde der Aufbau und die Durchführung eines Schiedsverfahrens in Brandenburg erläutert. Der Praxisbezug stand hierbei im Vordergrund und so wurden auf der Grundlage des Landesschlichtungsgesetzes, des Schiedsstellengesetzes und der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften mit den Formularen des BDS Vordrucks alle Fallvarianten durchgespielt. Die Auswirkungen der zum 01.09.2016 vorgenommenen Preiserhöhung der Deutschen Post AG bei Postzustellaufträgen und die sich dadurch stark veränderte Einlieferungspraxis wurde ausführlich diskutiert und besprochen.

Nach dem kurzweiligen Vortrag und interessanter Diskussion schloss sich gegen 12:30 Uhr ein gemeinsames Mittagessen mit den Begleitpersonen an.

Im weiteren Verlauf wurde vom Vorstand der Bezirksvereinigung ein Bericht über die Bundesvertreterversammlung 2016 in Gelsenkirchen gegeben, das Programm des Schiedsamtsseminares 2017 und sonstige aktuelle Informationen kurz vorgestellt. Danach erfolgte in zwei Gruppen eine Führung und Besichtigung des Hauptgestüts mit seinen umfangreichen Einrichtungen und Pferden.

Am 04. Juni 2016 fand ab 10:00 Uhr eine Schulungsveranstaltung der Bezirksvereinigung Neuruppin statt zum Thema „Nachbarrecht in Brandenburg“ statt. Herrn Rüdiger Postier, ehem. Richter am Bundesverwaltungsgericht und ehem. Präsident des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, führte durch den Schulungsteil. Der Kommentar „Das Nachbarrecht in Brandenburg“ wurde von Herrn Postier verfasst und alle Teilnehmer dieser Fortbildungsveranstaltung erhielten Sie ein Exemplar dieses Fachbuchs kostenlos als Schulungsunterlage. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eigene Erfahrungen gemeinsam mit dem Referenten zu erörtern. Veranstaltungsort ist die Stadtverwaltung der Fontanestadt Neuruppin, Rathaus A (Ratssaal im Dachgeschoss), Karl-Marx-Straße 32/33, 16816 Neuruppin

Am 28. März 2015 besuchten die Schiedspersonen der Bezirksvereinigung Neuruppin im BDS den Bundestagsabgeordneten Sebastian Steinecke im Bundestag. Neben einer ausgiebigen Diskussion zur Rolle des Schiedsperson auch auf Bundesebene konnten die Schiedspersonen den Bundestag, seine Kuppel und auch das Bundeskanzleramt besichtigen. Durch die sehr gute Betreuung durch Herrn Steineke und seinem Mitarbeiter, Herrn Schulz und dem Bundespresseamt konnten die Schiedspersonen sehr viele Eindrücke aus der Hauptstadt mitnehmen und eine sehr kurzweiligen Termin wahrnehmen. Die Veranstaltung wurde abgerundet durch einen Vortrag zur Arbeit der Schiedspersonen in Brandenburg anhand eines konkreten Falls.

Am 06.12.2014 fand eine weitere Schulungsveranstaltung statt. Die Zielgruppe dieser Bildungsmaßnahme umfasst Schiedspersonen und deren Stellvertreter/-innen.
Themenschwerpunkt dieser Veranstaltung: „Die amtlichen Formulare“ und "Fälle aus der Praxis
Referent: Herr Andreas Roß, Vorsitzender der Bezirksvereinigung Neuruppin.
Veranstaltungsort: Stadtverwaltung der Fontanestadt Neuruppin, Rathaus A (Sitzungssaal), 16816 Neuruppin, Karl-Liebknecht-Str. 33/34.
Tagesordnung (Beginn 10 00 Uhr, Ende 15 00 Uhr)
1. Begrüßung durch den Vorsitzenden der Bezirksvereinigung Neuruppin
2. Repräsentativer Teil und Ehrungen
3. „Die amtlichen Formulare“ und "Fälle aus der Praxis"
Referent: Herr Andreas Roß
4. Bericht des Vorstandes
5. Internes
6. Sonstiges

Die Landesvereinigung Brandenburg feierte am 28. Juni 2014 ihr 20-jähriges Bestehen auf dem Salonschiff Kronprinz Friedrich mit 90 Teilnehmern. Die Veranstaltung war mit der Jubiläumsfeier der Bezirksvereinigung Neuruppin und der von ihr durchgeführten Fortbildungsveranstaltung zum Nachbarrechtsgesetz des Landes Brandenburg kombiniert worden. In der Festveranstaltung von 10 bis 12 Uhr konnte der Vorsitzender der Landesvereinigung Brandenburg, Herr Andreas Roß, den Justizminister der Landes Brandenburg, Herrn Dr. Helmuth Markov, den Bürgermeister der Fontanestadt Neuruppin, Herr Jens-Peter Golde und den Präsidenten des Landgerichts Neuruppin, Herrn Egbert Simons begrüßen. Vom Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen nahmen neben dem Landesvorstand auch die Bundesvorsitzende Monika Ganteföhr und die Vorsitzenden der Landesvereinigungen NRW und Berlin teil. Die Veranstaltung wurde unterstützt vom Schiedsamt Förderverein e.V., Fehrbellin.

Herr Roß dankte in seiner Eröffnungsansprache den Schiedspersonen für ihre langjährige Tätigkeit und stellte kurz die Entwicklung der Schiedsstellen in den letzten Jahren dar. Besonders hob er die Umsetzung des § 15a EGZPO durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Schlichtungsrechts im Land Brandenburg vom 05.10.2000 und die damit verbundene Einführung der obligatorischen Streitschlichtung in Brandenburg hervor.

Der Bürgermeister der Fontanestadt Neuruppin unterstrich als Vertreter der Städte und Gemeinden die hohe Bedeutung der Schiedsstellen für den Frieden in den Kommunen und wies hier insbesondere auf die Bedeutung für eine gut funktionierende Nachbarschaft hin.

Mit einer sehr einfühlsamen und kurzweiligen Rede bedankte sich Herr Dr. Markov als Justizminister für die Arbeit der Schiedspersonen und unterstrich die hohe Bedeutung des Schiedsamtes in Brandenburg. Für ihre 10-jährige Tätigkeit ehrte er zwei Kollegen mit der Dankurkunde des Landes Brandenburg.

Frau Monika Ganteföhr unterstrich als Bundesvorsitzende des BDS die hohe Bedeutung und das Engagement der Bezirksvereinigung Neuruppin und Landesvereinigung Brandenburg für den Gesamtverband und erläuterte kurz die Forderungen des BDS an die Politik zur Fortentwicklung des Schiedsstellengesetzes. Hier insbesondere die Wiedereinführung der Obligatorik in vermögensrechtlichen Streitigkeiten und die Rückkehr des Ordnungsgeldes.

Nach einem Landgang und dem Schulungsteil zur Änderung des Nachbarrechtsgesetzes Brandenburg wurden dann noch Schiedspersonen für ihr langjähriges Engagement im BDS von der Bundesvorsitzenden Ganteföhr und dem Vorsitzenden der Landes- und Bezirksvereinigung Neuruppin Roß mit der Ehrennadel des BDS, der Treuemedaille oder der Verdienstmedaille geehrt.

  • Schiedsmann Oliver Abraham, Birkenwerderm, Treuemedaille in Bronze (10 Jahre Mitgliedschaft im BDS) und Ehrennadel des BDS
  • Schiedsmann Achibert Bauer, Neuruppin, Ehrennadel des BDS
  • Schiedsmann Jürgen Bonk, Temnitz, Ehrennadel des BDS
  • Schiedsmann Klaus Israel, Fehrbellin, Ehrennadel des BDS
  • Schiedsfrau Susanne Kohl, Birkenwerder, Ehrennadel des BDS
  • Schiedsfrau Annemarie Krämer, Wittenberge, Ehrennadel des BDS
  • Schiedsmann Heinz Krüger, Bad Wilsnack, BDS Verdienstmedaille in Bronze für besondere Verdienste
  • Schiedsfrau Carola Lehmann, Hennigsdorf, Treuemedaille in Bronze (10 Jahre Mitgliedschaft im BDS) und Ehrennadel des BDS
  • Schiedsmann Klaus Lehwald, Neustadt/Dosse, Ehrennadel des BDS
  • Schiedsmann Joachim Lenz, Putlitz-Berge, Ehrennadel des BDS
  • Schiedsmann Siegbert Neubauer, Oranienburg, Ehrennadel des BDS
  • Schiedsfrau Isolde Pickel, Meyenburg, Ehrennadel des BDS
  • Schiedsmann Willi Rautenstrauch, Glienicke/Nordbahn, Ehrennadel des BDS
  • Schiedsmann Andreas Roß, Neuruppin, BDS Verdienstmedaille in Bronze für besondere Verdienste
  • Schiedsmann Manfred Schroeder, Liebenwalde, Ehrennadel des BDS
  • Schiedsmann Diethardt Städtler, Brüssow, Ehrennadel des BDS
  • Schiedsfrau Brigitte Zunke, Leegebruch, Ehrennadel des BDS