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Willkommen bei den Schiedspersonen im Norden Brandenburgs

Die Bezirksvereinigung Neuruppin im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS) ist die Interessenvertretung der Schiedsmänner und Schiedsfrauen nach dem Schiedsstellengesetz des Landes Brandenburg (SchG) im Landgerichtsbezirk Neuruppin. 

Wir sind neben den Bezirksvereinigungen Cottbus, Frankfurt/Oder und Potsdam Mitglied in der Landesvereinigung Brandenburg im BDS.

Unsere Mitglieder sind wiederum Mitglied im Bundesverband, dem Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. - BDS - mit Sitz in Bochum. Der Bundesverband ist ein eingetragener Verein und steuerlich als gemeinnützig anerkannt. Er leistet durch das Schiedsamtsseminar die Ausbildung und Fortbildung der neuen Schiedspersonen, die wir auf regionaler Ebene regelmäßig mit zwei eintägigen Fortbildungen vertiefen.

Für neu gewählte Schiedspersonen bieten wir eine kurzfristige Hilfestellung bei den ersten Schritten als Schiedsperson an und helfen beim Umgang mit den amtlichen Büchern.

Neben der Interessenvertretung gegenüber den Justizbehörden und Trägern der Schiedsstellen führen wir für alle Schiedspersonen regelmäßig regionale Fortbildungen durch und stehen bei Problemen und Einzelfragen als Ansprechpartner zur Verfügung. Wir beraten und unterstützen auf Wunsch die Direktorinnen und Direktoren der Amtsgerichte z.B. bei der Durchführung der obligatorischen Dienstberatungen, der Prüfung der Bücher etc. und die Träger der Schiedsstellen z.B. bei der Besetzung, Ausstattung und Einrichtung von Schiedsstellen.

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Wir handeln ehrenamtlich und unentgeltlich gemäß unserer Satzung durch den Vorstand und unterhalten eine ehrenamtliche kleine Geschäftsstelle.

Aktive Schiedspersonen (Vorsitzende und Stellvertreter) können bei uns ordentliches Mitglied werden. Entsprechende Mitgliedsbeiträge (Staffelbeiträge) fließen uns zu und ermöglichen uns so unsere Arbeit. Städte und Gemeinden können fördernde Mitglieder des BDS e.V. werden und unterstützen auch damit unsere Arbeit.

Freundschaftlich sind wir mit der Bezirksvereinigung Bochum seit dem 15.04.1998 als Partnervereinigung verbunden.

Gerne beantworten wir Ihnen alle Fragen rund um die Arbeit der ehrenamtlichen Schiedspersonen in einem persönlichen Gespräch. Bitte wenden Sie sich dazu an den Vorstand oder direkt über die Schiedspersonsuche an die für Sie zuständige Schiedsperson. Die häufigsten Fragen haben wir für Sie auch bereits schriftlich aufbereitet.

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Das Brandenburgische Schiedsstellen- und Gütestellengesetz (BbgSchGG) vom 16. Dezember 2022 (GVBl. I Nr. 31) ist am 17. Dezember 2022 in Kraft getreten.

Neben einer neuen Kurzbezeichnung hat der als Regierungsentwurf eingebrachte Gesetzentwurf (bisher Brandenburgisches Streitbeilegungsgesetz, Landtag Drucksache 7/5419) im parlamentarischen Verfahren lediglich redaktionelle Änderungen erfahren.

Das Gesetz ersetzt im Wesentlichen die Regelungen zum Schiedsstellengesetz, zum Brandenburgischen Schlichtungsgesetz und zum Brandenburgischen Gütestellengesetz.

Mit Inkrafttreten des Brandenburgischen Schiedsstellen- und Gütestellengesetz ist das bisherige Schiedsstellengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2000 (GVBl. I S.158, 2001 I S. 38), das zuletzt durch Art. 2 des Gesetzes vom 8. März 2018 (GVBl. I Nr. 4) geändert worden ist, außer Kraft getreten.

Den Gesetzestext finden Sie hier.

Hier finden Sie die Schiedsfrau oder den Schiedsmann, der für Sie zuständig ist und Ihnen bei der Lösung Ihres Problems behilflich ist.

Zur Schiedspersonensuche im Landgerichtsbezirk Neuruppin und damit in der Bezirksvereinigung Neuruppin.