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Staffenbeitrag der Bezirksvereinigung Neuruppin im BDS

Auf der Mitgliederversammlung der Bezirksvereinigung Neuruppin am 25.09.1999 wurde mit Wirkung vom 01.01.2002 eine Erhöhung des Staffelbeitrages auf

29,00 EURO für die Schiedsperson

und

15,00 EURO für die Stellvertretende Schiedsperson

beschlossen.

Diese Beiträge gelten bis heute unverändert fort und betreffen ein komplettes Kalenderjahr. Der Einzug des Staffelbeitrages erfolgt über die BDS e.V. Bundesgeschäftsstelle in Bochum zusammen mit dem Grundbeitrag und eventuellen Bezugskosten der Schiedsamtszeitung und des Formularservers. Diese Kosten gehören zu den Sachkosten der Schiedsstelle, die der Träger der Schiedsstelle nach der Nr. 1 der VV zu § 12 Schiedsstellengesetz Brandenburg zu tragen hat

Mitglieder im BDS e.V. erhalten bei der Teilnahme an den Fortbildungen des BDS e.V. sowohl im Schiedsamtsseminar als auch bei der Bezirksvereinigung Neuruppin im BDS besondere Vergünstigungen und zahlen merklich reduzierte Teilnahmebeiträge.